
Änderungen bei der Trainingsteilnahme durch die neue Coronaschutzverordnung vom 13.01.2022
Liebe Mitglieder,
ab Donnerstag, den 13.01.2022 gelten für die Teilnahme an unseren Sportangeboten folgende Regelungen.
1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
- Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
- Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
2. Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Einzige Ausnahme sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, sie sind durch die Teilnahme an den Schultestungen immunisierten Personen gleichgestellt.
3. Sport drinnen: 2G+
Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:
- Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
Hinweis: Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war. - Alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen durch die Teilnahme an den Schultestungen ohne weitere Einschränkungen teilnehmen.
- Kinder und Jugendliche über 16 Jahren müssen 2G+ erfüllen.
- Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G. Für die Eltern des Eltern-Kind-Turnens gilt die 2G+ Regelung, das bedeutet ihr braucht zusätzlich einen Test bzw. den Boosternachweis.